Hallenbad Mainburg

Lehrschwimmhalle Mainburg: Fragen und Antworten
Die Lehrschwimmhalle Mainburg ist seit Anfang 2024 geschlossen. Davon betroffen sind der schulische Schwimmunterricht, Vereine, Wasserwacht, Schwimmkurse und die öffentliche Nutzung. Die Stadt Mainburg informiert über die gesicherten Hintergründe, die Zuständigkeiten und den aktuellen Stand.
Warum ist die Lehrschwimmhalle geschlossen?
Die Lehrschwimmhalle wurde Ende Januar 2024 nach einer bautechnischen Untersuchung aus Sicherheitsgründen geschlossen. Dabei wurden massive Schäden an tragenden Bauteilen festgestellt. Der Landkreis Kelheim informiert deshalb über eine dauerhafte Schließung der bestehenden Halle.
Quelle: Landkreis Kelheim – Schwimmhallen des Landkreises
Kann die bestehende Halle einfach wieder geöffnet werden?
Nein. Wegen der festgestellten Schäden an tragenden Bauteilen ist eine einfache Wiederöffnung nicht möglich. Voraussetzung für jede weitere Nutzung wären eine fachliche Bewertung, die Festlegung der erforderlichen baulichen Maßnahmen und der Nachweis, dass ein sicherer Betrieb wieder gewährleistet werden kann.
Ob und mit welchem Aufwand dies technisch und wirtschaftlich möglich wäre, ist damit noch nicht beantwortet.
Quelle: Landkreis Kelheim – Information zur dauerhaften Schließung
Wem gehört die Lehrschwimmhalle?
Die bestehende Lehrschwimmhalle steht im Eigentum des Landkreises Kelheim. Sie wurde 1972 vom damaligen Landkreis Mainburg errichtet und ging im Zuge der Gebietsreform auf den Landkreis Kelheim über. Der Landkreis war bislang auch Betreiber der Halle.
Quelle: Landkreis Kelheim; Zweckvereinbarung „Mitbenutzung der Lehrschwimmhallen des Landkreises Kelheim“.
Wer hat die Lehrschwimmhalle genutzt?
Die Halle wurde insbesondere vom Gabelsberger-Gymnasium, von der Staatlichen Realschule und von der Hallertauer Mittelschule für den Schwimmunterricht genutzt. Darüber hinaus stand sie Vereinen, der Wasserwacht, Schwimmkursen und zu bestimmten Zeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Quelle: Zweckvereinbarung zur Mitbenutzung; Unterlagen des Landkreises und der Stadt Mainburg.
Warum ist eine Lehrschwimmhalle für Mainburg wichtig?
Schwimmen zu lernen ist ein wichtiger Teil der Bildung und zugleich eine lebensrettende Fähigkeit. Eine wohnortnahe Schwimmhalle ist insbesondere wichtig für:
den schulischen Schwimmunterricht,
die Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen,
Schwimmkurse und die Wassergewöhnung,
die Ausbildung und Arbeit der Wasserwacht,
die Vereinsarbeit,
sowie Bewegungs- und Gesundheitsangebote für die Bevölkerung.
Seit der Schließung fehlen diese Möglichkeiten vor Ort. Fahrten zu anderen Schwimmbädern verursachen zusätzlichen Zeit- und Organisationsaufwand und können eine eigene Schwimmmöglichkeit in Mainburg dauerhaft nicht gleichwertig ersetzen.
Quelle: Stadt Mainburg – Mitteilung vom 5. Juni 2025
Welche Verantwortung trägt der Landkreis Kelheim?
Der Landkreis ist Eigentümer der bestehenden Lehrschwimmhalle. Er ist außerdem Sachaufwandsträger des Gabelsberger-Gymnasiums und der Staatlichen Realschule.
Entscheidungen über die landkreiseigene Halle können deshalb nicht von der Stadt Mainburg allein getroffen werden. Auch die Verantwortung für ein künftiges Projekt, dessen Finanzierung und späteren Betrieb muss verbindlich zwischen den Beteiligten geregelt werden.
Quelle: Zweckvereinbarung zur Mitbenutzung; Beschlussunterlagen des Landkreises und der Stadt Mainburg.
Welche Verantwortung trägt die Stadt Mainburg?
Die Stadt vertritt insbesondere die Interessen der Mainburger Bevölkerung, der Vereine und der öffentlichen Nutzung. Sie ist auf Grundlage einer Zweckvereinbarung Mitnutzerin und beteiligt sich im vereinbarten Umfang an Kosten.
Die Stadt ist jedoch nicht Eigentümerin der bestehenden Halle. Sie hat ihre Bereitschaft erklärt, an einer tragfähigen Lösung und an einem gemeinsamen Personalkonzept mitzuwirken. Eine alleinige Übernahme der Bau-, Betriebs- oder Personalverantwortung wurde vom Stadtrat nicht beschlossen.
Quelle: Stadtratsbeschluss vom 24. September 2024
Welche Rolle hat der Schulverband Hallertauer Mittelschule?
Der Schulverband ist für die Belange der Hallertauer Mittelschule zuständig. Er ist eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat mit dem Landkreis eine eigene Zweckvereinbarung zur Mitbenutzung der Lehrschwimmhalle abgeschlossen.
Der Schulverband ist rechtlich nicht mit der Stadt Mainburg gleichzusetzen. Seine Aufgaben und möglichen Kostenanteile müssen daher eigenständig betrachtet werden.
Quelle: Zweckvereinbarung zur Mitbenutzung; Beschlussvorlage KA/0024/2024.
Welche Vereinbarungen bestehen zwischen den Beteiligten?
Zwischen dem Landkreis, der Stadt Mainburg und dem Schulverband bestehen Zweckvereinbarungen zur Mitbenutzung der Lehrschwimmhalle.
Nach den 2024 vorgelegten Unterlagen waren diese Vereinbarungen weiterhin in Kraft. Eine ordentliche Kündigung war danach erstmals zum Ende des Jahres 2026 möglich.
Die Vereinbarungen regeln unter anderem die Mitbenutzung und die Beteiligung an nicht durch Zuschüsse gedeckten Investitionskosten. Ob und wie sie künftig fortgeführt oder geändert werden, muss zwischen den Beteiligten geklärt werden.
Quelle: Zweckvereinbarung zur Mitbenutzung; Präsentation der Finanzverwaltung der Stadt Mainburg vom April 2024.
Ist ein Ersatzneubau bereits beschlossen?
Nein. Ein abschließender Beschluss, dass ein Ersatzneubau tatsächlich gebaut wird, liegt nicht vor.
Der Landkreis hat einen Ersatzneubau planen lassen. Dazu wurden eine Vorplanung, eine Kostenschätzung und ein Energiekonzept erstellt. Der Kreistag und der Mainburger Stadtrat haben sich mehrfach mit dem geplanten Ersatzneubau sowie den vorgeschlagenen finanziellen und organisatorischen Bedingungen befasst.
Diese Beratungen und Beschlüsse sind nicht mit einem endgültigen Baubeschluss zu verwechseln. Noch offen sind insbesondere die verbindliche Finanzierung, die Förderung, die Kostenverteilung, die Projektverantwortung, der spätere Betrieb und der Zeitplan.
Quelle: Kreistagsbeschlüsse vom 18. März 2024 und 15. Dezember 2025.
Was beschloss der Kreistag am 18. März 2024?
Der Kreistag befasste sich mit den Bedingungen für die weitere Planung und Finanzierung eines möglichen Ersatzneubaus.
Folgende Bedingungen wurden seitens des Landkreises formuliert:
Der Kostenanteil des Landkreises sollte zunächst auf 6 Millionen Euro begrenzt werden.
Darüber hinausgehende Kosten sollten nach dem vorgeschlagenen Modell zu 30 Prozent vom Landkreis und zu 70 Prozent von der Stadt getragen werden.
Auch ein späteres Betriebsdefizit sollte im Verhältnis 30 zu 70 zwischen Landkreis und Stadt aufgeteilt werden.
Das für den Betrieb erforderliche Personal sollte nach dem damaligen Vorschlag von der Stadt gestellt werden.
Hierbei handelte es sich um Bedingungen, die der Landkreis an das weitere Vorgehen geknüpft hatte.
Quelle: Kreistagsbeschluss vom 18. März 2024; Präsentation der Finanzverwaltung der Stadt Mainburg vom April 2024.
Wie bewertete die Stadtverwaltung diesen Beschluss?
Die Finanzverwaltung der Stadt äußerte erhebliche rechtliche und finanzielle Bedenken.
Aus ihrer Sicht waren insbesondere folgende Punkte nicht ausreichend geklärt:
das Verhältnis zu den bestehenden Zweckvereinbarungen,
die eigenständige Rolle des Schulverbands,
die Begrenzung des Kostenanteils des Landkreises,
die Übernahme von 70 Prozent eines möglichen Betriebsdefizits durch die Stadt,
sowie die Verpflichtung der Stadt zur Personalgestellung.
Die Finanzverwaltung bewertete das damalige Angebot deshalb nicht als faire und dauerhaft tragfähige Grundlage für Bau und Betrieb einer Lehrschwimmhalle.
Dies gibt die damalige Bewertung der Mainburger Finanzverwaltung wieder. Es handelt sich nicht um eine gerichtliche oder abschließende rechtsaufsichtliche Entscheidung.
Quelle: Präsentation der Finanzverwaltung vom April 2024; Beschlussvorlage KA/0024/2024.
Was hat der Mainburger Stadtrat zuletzt zum geplanten Ersatzneubau beschlossen?
Der letzte einschlägige öffentlich dokumentierte Sachbeschluss des Stadtrats stammt vom 24. September 2024. Er wurde einstimmig mit 22:0 Stimmen gefasst.
Der Stadtrat beschloss:
Der Kreistagsbeschluss vom 18. März 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Eine Beteiligung der Stadt an den Investitionskosten über die bestehende Zweckvereinbarung hinaus wird abgelehnt.
Die vom Kreistag vorgeschlagene Verteilung der Betriebskosten wird abgelehnt.
Die Betriebskosten wären im Zusammenhang mit einem möglichen Ersatzneubau neu zu verhandeln.
Eine nicht ausreichend konkretisierte Verpflichtung der Stadt zur Personalgestellung wird abgelehnt.
Die Bereitschaft zur Mitwirkung an einem gemeinsamen Personalkonzept bleibt bestehen.
Die Stadt behält sich vor, eine Lösung unter Einbindung eines privaten Investors vorzuschlagen.
Auch mit diesem Beschluss wurde kein Ersatzneubau beschlossen. Der Stadtrat nahm zu den vom Landkreis vorgeschlagenen Bedingungen Stellung.
Quelle: Stadtratsbeschluss vom 24. September 2024
Wer müsste das Personal einer künftigen Halle stellen?
Das ist bisher nicht abschließend geregelt.
Der Stadtrat hat die im Kreistagsbeschluss von 2024 enthaltene, nicht näher konkretisierte Personalgestellung durch die Stadt abgelehnt. Die Stadtverwaltung wies außerdem darauf hin, dass das Personal des Freibads während der Freibadsaison bereits vollständig für den dortigen Betrieb benötigt wird.
Offen ist auch, welche Qualifikationen und Aufgaben erforderlich wären. Badeaufsicht, technische Betriebsführung und die Tätigkeit einer Fachkraft für Bäderbetriebe sind voneinander zu unterscheiden.
Die Stadt hat ihre Bereitschaft bekräftigt, gemeinsam mit dem Landkreis an einem tragfähigen Personalkonzept zu arbeiten.
Quelle: Stadtratsbeschluss vom 24. September 2024; Beschlussvorlage KA/0024/2024.
Was beschloss der Kreistag im Dezember 2025?
Am 15. Dezember 2025 beschloss der Kreistag, den geplanten Ersatzneubau für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ anzumelden.
Die Bewerbung beruhte auf der vorhandenen Vorplanung, Kostenschätzung und dem Energiekonzept. Nach einer möglichen positiven Förderentscheidung sollte erneut über die Mitfinanzierungsanteile, die Zweckvereinbarung und die Fortsetzung der Planung beraten werden.
Die Mainburger Lehrschwimmhalle wurde nicht berücksichtigt und kam nicht zu Zug.
Im Mai 2026 wurde beschlossen, das Vorhaben erneut für das Bundesprogramm anzumelden und sich für einen Zuschuss zu bewerben. Die Rückmeldung wird bis Ende September 2026 erwartet.
Was ist das gemeinsame Ziel?
Erste Bürgermeisterin Karoline Fritz-Ertlmaier und Landrat Christian Nerb verfolgen das Ziel, für Mainburg und die Region eine langfristig tragfähige und in absehbarer Zeit umsetzbare Schwimmmöglichkeit zu schaffen. Dieses Interesse wurde beiderseits im Gespräch vom 6.8.2026 im LRA Kelheim dokumentiert.
Dabei müssen insbesondere die Bedürfnisse der Kinder, der Schulen, der Vereine, der Wasserwacht und der Bevölkerung berücksichtigt werden. Gleichzeitig sind die Zuständigkeiten, die Finanzierung der Investition, die laufenden Betriebskosten und die Personalfragen fair und dauerhaft zu regeln.
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen und Gutachten aus den Jahren 2019, 2022 und 2025 konzentriert sich der Landkreis Kelheim derzeit auf einen Ersatzneubau. Als Eigentümer der bestehenden Lehrschwimmhalle und Sachaufwandsträger von Gymnasium und Realschule trägt der Landkreis dabei eine wesentliche Verantwortung.
Die Stadt Mainburg ist bereit, an einer gemeinsamen und fairen Lösung mitzuwirken.
Wie geht es weiter?
Erste Bürgermeisterin Karoline Fritz-Ertlmaier suchte das persönliche Gespräch mit Landrat Christian Nerb. Dieses fand am 6. August 2026 statt.
Beide Seiten stellten ihre Interessen und Zielsetzungen dar. Die Erste Bürgermeisterin betonte insbesondere die Bedeutung einer Schwimmmöglichkeit für die Kinder, die Schulen, die Vereine, die Wasserwacht und die Bevölkerung. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand das gemeinsame Ziel, einen gangbaren und für beide Seiten fairen Weg zu finden.
Landrat Christian Nerb erläuterte, dass sich der Landkreis aufgrund der vorliegenden fachlichen Unterlagen auf einen Ersatzneubau konzentriert. Im Gespräch wurde ein möglicher gemeinsamer Weg erörtert. Die damit verbundenen fachlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen werden derzeit von der Stadt Mainburg und dem Landkreis Kelheim fundiert bewertet.
Zu klären sind insbesondere:
die Projekt- und Bauherrschaft,
die Finanzierung und mögliche Fördermittel,
die Verteilung der Investitions- und Betriebskosten,
die Verantwortung für den späteren Betrieb,
das notwendige Personal,
sowie die Nutzung durch Schulen, Vereine, Wasserwacht und Öffentlichkeit.
Sobald die Fakten geprüft und die offenen Fragen ausreichend geklärt sind, sollen sich der Kreistag des Landkreises Kelheim und der Stadtrat der Stadt Mainburg mit den Ergebnissen befassen. Erst diese zuständigen Gremien können die erforderlichen Beschlüsse über die konkreten nächsten Schritte fassen.
Die Stadt Mainburg wird die Bevölkerung über neue belastbare Erkenntnisse, den weiteren Beratungsverlauf und öffentliche Beschlüsse informieren.
Quelle: Gespräch von Erster Bürgermeisterin Karoline Fritz-Ertlmaier und Landrat Christian Nerb am 6. August 2026; aktueller Sachstand der Stadt Mainburg vom August 2026.
Stand: 20. August 2026

















