
Kinderbetreuung Bedarfsanmeldung
Damit Sie Ihr Kind im kommenden Betreuungsjahr für einen Betreuungsplatz anmelden können, nutzen Sie bitte unser zentrales, familienfreundliches und transparentes Online-Verfahren. Damit möchte die Stadt Mainburg Ihnen den Weg zur optimalen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung erleichtern.
Das Online-Verfahren bietet Ihnen einen Überblick über das gesamte Kinderbetreuungsangebot der Stadt Mainburg – für Kinderkrippen und Kindergärten.
Schritt 1: Einrichtung besichtigen
Besuchen Sie am Tag der offenen Tür Ihre Wunscheinrichtungen und machen Sie sich einen umfassenden Eindruck vor Ort.
zu den Terminen
Schritt 2: Anmelden im Bayern ID Bürgerkonto
Über den nachfolgenden Button gelangen Sie zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung. Um Ihre Bedarfsanmeldung verschicken zu können, benötigen Sie ein Bayern ID Bürgerkonto, in welchem Sie EINGELOGGT sein müssen. Wenn Sie sich auf der Kitaplatz-Bedarfsanmeldung Seite befinden, gehen Sie oben rechts auf »Hier Anmeldung Bayern ID« und melden Sie sich an oder führen Sie eine Registrierung durch. Klicken Sie anschließend im Navigationsmenü erneut auf »Kitaplatz«, scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf »Weiter«.
Der Anmeldezeitraum für kommendes Kita-Jahr ab 01. September 2023 hat noch nicht begonnen. Ab dem 13. März 2023 wird das Portal für Sie geöffnet und Sie können Ihr Kind hier anmelden!
zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung (ab 13. März 2023 möglich)
Schritt 3: Bedarfsanmeldung Absenden
Legen Sie die Reihenfolge Ihrer Wunscheinrichtungen fest und geben Sie alle notwendigen Daten ein. Sie können maximal 3 Einrichtungen favorisieren. Sollten Sie weniger als drei Einrichtungen auswählen, ist das Absenden Ihrer Bedarfsanmeldung nicht möglich. Nach Versand des Antragsformulars erhalten Sie eine elektronische Bestätigung in Ihrem Bürgerkonto E-Mail-Postfach.
Eine Bedarfsanmeldung innerhalb des Kita-Piloten kann nur in EINER Gemeinde gleichzeitig erfolgen. Ob Sie Ihr Kind in einer anderen Kommune angemeldet haben, erkennen Sie an der Fehlermeldung „Ihr Datensatz existiert bereits“. Um Ihre Anmeldung zu archivieren, informieren Sie Ihre Sitzgemeinde.
Schritt 4: Bestätigung der Platzzusage
Sobald die Anmeldefrist vorbei ist, erhalten Sie die Vergabeinformation in Ihrem Bürgerserviceportal-E-Mail-Postfach und können die Vertragserstellung in der Einrichtung vor Ort vornehmen. Sie erhalten nach Platzzusage eine Frist von zwei Wochen, um den Kitaplatz zu bestätigen. Sollten Sie sich in dieser Zeit nicht zurückmelden, wird der Kitaplatz anderweitig vergeben und Sie verwirken Ihren Rechtsanspruch.
FAQ - Die häufigsten Fragen
Registrierungsprozess
Warum erfolgt die Bedarfsanmeldung ab sofort nur noch online?
Um Ihnen als Eltern Sicherheit und Transparenz bei der Vergabe der Kitaplätze zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Sie Ihren Bedarf online anmelden. Sie haben eine Antwortgarantie zu einem gesicherten Datum und können Ihre organisatorischen Familienabläufe sicher und bequem planen.
Aufbewahrung der Anmeldedaten
Bitte beachten Sie, dass Sie die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Kitaplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportals finden. Bewahren Sie deshalb Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort sicher auf. Sollten Sie das Passwort dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportals entsprechend ein Neues anfordern.
Bedarfsanmeldung & Vergabe
Wann habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Ab dem ersten Lebensjahr des Kindes haben Sie bis zur Einschulung einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Stadt hat nach der erfolgreichen Bedarfsanmeldung gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Zeit, Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung erstreckt sich über einen definierten, festen Zeitraum stets für das kommende Kita-Jahr ab September beziehungsweise auch unterjährig.
Ab welchem Alter kann ich den Platz-Bedarf für mein Kind anmelden?
Der Tag der Geburt des Kindes ist das frühestmögliche Anmeldedatum. Sie können Ihren Bedarf schon unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes anmelden, sofern Ihr Kind im kommenden Betreuungsjahr eine Kindertagesstätte besuchen soll. Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in einer Betreuungseinrichtung sollte das Kind das erste Lebensjahr vollendet haben. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres sowie der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab der Vollendung des 3. Lebensjahres gilt. Nähere Informationen erhalten Sie in den Einrichtungen, z. B. beim Tag der offenen Tür.
Für welchen Zeitpunkt kann ich meinen Bedarf für die Kinderbetreuung anmelden?
Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden auch die Plätze gemäß den Vergabekriterien vergeben. Spätere Aufnahme-Wünsche werden nach Verfügbarkeit der Plätze berücksichtigt.
Werden frühere Anmeldungen bevorzugt behandelt bei der Platzvergabe?
Frühzeitige Anmeldungen haben keinen Vorrang. Das Kind wird an der Erstplatzvergabe beteiligt, wenn die Anmeldung bis zum 31.03.2023 eingegangen ist. Alle bis dahin eingegangenen Anmeldungen gelten als “zeitgleich eingegangen“.
In wie vielen Betreuungseinrichtungen kann ich meinen Bedarf anmelden?
Es ist wichtig, dass Sie sich für mindestens drei Einrichtungen anmelden. Es ist nicht möglich, sich für weniger als drei Einrichtungen anzumelden. Da die Einrichtungen für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes auch pädagogische Aspekte beachten, wie bspw. Altersmischung in einer Gruppe, werden die verfügbaren Plätze durch das Fachpersonal entsprechend vergeben.
Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Priorisierung nach Absenden der Bedarfsanmeldung nur über die Kommune unter Angabe von wichtigen Gründen möglich ist.
Habe ich einen Anspruch auf eine Wunschkita?
Sie haben durch die Priorisierung die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Jedoch kann es dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz angeboten wird; dies ist zulässig. Deshalb ist wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für mehrere Kitas aussprechen, um Ihren Wünschen bei der Platzvergabe möglichst nachkommen zu können.
Ist die Bedarfsanmeldung gleichzeitig eine Reservierung des Platzes?
Die Bedarfsanmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Daher ist es auch notwendig, mehrere Einrichtungen zu priorisieren. Gemäß dem Rechtsanspruch werden Ihre Wünsche berücksichtigt, um ein möglichst gutes Platzangebot für Ihr Kind zu machen.
Wie nehme ich einen Kita-Wechsel vor?
Um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten, ist eine erneute Bedarfsanmeldung für das neue Kita-Jahr notwendig. Sobald Sie eine Platzzusicherung erhalten haben, können Sie Ihr Kind bei der vorherigen Kita abmelden.
Wie melde ich ein Geschwisterkind an?
Für jedes Kind ist eine separate Anmeldung erforderlich. Gemäß den Vergabekriterien wird eine Geschwisteranmeldung entsprechend berücksichtigt, um Ihnen die Familienorganisation zu erleichtern.
Ist eine persönliche Vorstellung in der Kindertageseinrichtung notwendig?
Eine persönliche Vorstellung ist nicht zwingend notwendig. Allerdings empfehlen wir jedem Elternteil in jeden Fall vor der Online-Anmeldung den persönlichen Kontakt zu Ihren ausgewählten Kindertageseinrichtungen zu suchen, um sich vor Ort einen Eindruck von den Räumlichkeiten, Hauskonzept, Personal usw. zu verschaffen.
Kann ich meinen Wohnsitz nach Abschicken der Bedarfsanmeldung verändern?
Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen keinen Bedarf mehr zum neuen Kita-Jahr anmelden wollen oder sich ihr Wohnsitz nicht mehr in Mainburg befindet, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner der Kommune. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß BayKiBiG Art. 26a (Mitteilungspflichten) dazu verpflichtet sind, Änderungen bzgl. der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen.
Wenden Sie sich hierzu an den Ansprechpartner der Stadt Mainburg. Gerne können Sie hierzu auch eine E-Mail an oder an senden.
Was mache ich, wenn ich die Bedarfsanmeldung nach Absenden noch einmal ändern möchte?
Es kann pro Kind nur eine Bedarfsanmeldung gestellt werden. Diese kann aus Datenschutzgründen nach Absenden nicht noch einmal geändert werden. Falls Sie die Bedarfsanmeldung ändern möchten (wie z. B. andere Prioritäten, anderes Aufnahmedatum oder weitere Einrichtungen hinzufügen usw.), muss diese durch die Stadt Mainburg archiviert werden. Nach der Archivierung können Sie eine neue Bedarfsanmeldung stellen.
Bitte wenden Sie sich für eine Archivierung direkt an die E-Mail-Adresse .
Wie geht es weiter, nachdem ich eine Anmeldebestätigung in meinem Postkorb des Bürgerserviceportales erhalten habe?
Nachdem Sie eine Anmeldebestätigung in Ihrem Online-Postfach im Bürgerserviceportal empfangen haben, erhalten Sie eine Antwort gemäß der Termine. Sie müssen anschließend die Annahme des Platzes bestätigen. Sollten Sie den Betreuungsplatz ablehnen oder nicht in der Platzzusage erhaltenen Terminfrist bestätigen, müssen Sie Ihren Bedarf für das neue Kita-Jahr erneut melden. Bitte beachten Sie, dass Ihr gesetzlicher Rechtsanspruch entfällt, wenn Sie einen vergleichbaren angebotenen Platz absagen.
Warum muss ich die Annahme des Kitaplatzes verbindlich bestätigen?
Um für die Einrichtungen eine Planungssicherheit für das kommende Kita-Jahr zu gewährleisten, ist eine verbindliche Bestätigung der Annahme des Platzes wichtig. Anschließend erhalten Sie dann die Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung direkt von der Einrichtung oder deren Träger.
Sollten Sie den angebotenen Platz ablehnen, kann dies zum Verlust des Rechtsanspruches führen.
Ich wohne derzeit nicht in Mainburg oder Deutschland. Kann ich trotzdem den Bedarf anmelden?
Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz derzeit nicht in Deutschland befinden, können Sie den Bedarf anmelden, sofern Sie bis zum Start des Kita-Jahres in Mainburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass hierzu der Nachweis notwendig ist. Um den Bedarf vorher online erfolgreich versenden zu können, müssen Sie unter Ihren persönlichen Daten einen Wohnort in Deutschland angeben. Ausländische Adressen werden vom System nicht akzeptiert.
Was bedeutet Kindertageseinrichtung mit integrativen Plätzen? (Integrationseinrichtung/ Einzelintegration)
Kindertageseinrichtungen mit integrativen Plätzen bieten Plätze für Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder für Kinder, die von Behinderung bedroht sind nach §99 SGB IX und §35a SGB VIII.
In diesen Einrichtungen wird Ihr Kind individuell gefördert.
Welche Vergabekriterien gibt es?
Kinderbetreuungseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und haben einen pädagogischen Auftrag. Für eine optimale frühkindliche und vorschulische Entwicklung ist es wichtig, unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Diese reichen von Altersmischung bis hin zu Ausgewogenheit von Jungen und Mädchen. Weiterhin werden soziale Kriterien wie Alter, Alleinerziehend, besondere Notlagen von Familien, soziale Integration und Berufstätigkeit berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Geschwisterkinder aufgrund der organisatorischen Vereinfachung für Familien eine vorrangige Platzvergabe in der Einrichtung bekommen, welche das Geschwisterkind bereits besucht.
Bitte beachten Sie auch, dass frühere oder spätere Aufnahme-Wünsche nur bei freier Platzkapazität umgesetzt werden können.
Genaueres zu den Vergabekriterien finden Sie in unserer Satzung.
Datenschutz
Was passiert mit meinen Daten? Sind diese sicher?
Die von Ihnen erfassten Daten werden im Rahmen des Kitaplatz-Bedarfsanmeldeprozesses ausschließlich im eigenen Rechenzentrum der AKDB gespeichert. Dieses ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden. Nach Zuteilung eines Betreuungsplatzes werden die Daten ggf. in Kita-Verwaltungsverfahren zur Weiterbearbeitung gespeichert (gemäß der Grundsätze der DSGVO), wofür dann die jeweilige Einrichtung (oder der Träger) verantwortlich ist. Dort erhalten Sie neue Hinweise zum Umgang und Schutz der Daten.
Wann werden die Daten gelöscht?
Personenbezogene Daten werden immer dann gelöscht, wenn diese für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dabei müssen durch den Betreiber die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden.
Kontakt
Annika Meyer
Marktplatz 1-4
84048 Mainburg
(08751) 704-413 oder (08751) 704-0
(08751) 704-903
oder