Eigenvorsorge ist gesetzliche Pflicht
Nach § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes besteht auch die gesetzliche Pflicht, dass jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen seiner Möglichkeiten eigene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminimierung trifft. Auch die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen Gefährdungen durch Hochwasser für Mensch, Umwelt und Sachwerte anzupassen.
Für Neubauten und die Erweiterung von Gebäuden im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet besteht eine wasserrechtliche Genehmigungspflicht nach § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes. Dabei ist die hochwassersichere Bauweise nachzuweisen.
Tipps zur Bauvorsorge
Gebäudeschutz:
Keller als dichte Wanne bis über den höchsten Grundwasserstand ausbilden.
Rohrdurchbrüche druckwasserdicht ausführen und/oder auf das Niveau des Erdgeschosses verlegen.
Hochwasserverträgliche Baumaterialien verwenden. Hochwassergefährdete Räume sollten leicht zu reinigen und zu trocknen sein (keine Holzverkleidung oder Teppichböden).
Soweit eine hochwasserfreie Installation nicht möglich ist, müssen Heizöltanks gegen Auftrieb und "Wasserdruck von außen" gesichert werden. Prüfpflichten durch Sachverständige beachten! Besser ist es, die Heizung auf Gas, Strom oder Holz umzurüsten.
Hausinterne Stromanlagen sollten hochwasserfrei verlegt oder umgerüstet werden. Lassen Sie für gefährdete Räume getrennte elektrische Schaltkreise anlegen und nehmen Sie diese bei Gefahr außer Betrieb.
Schützen Sie Ihr Gebäude gegen Rückstau, indem Sie geeignete Rückstausicherungen einbauen und regelmäßig warten lassen.
Wenn möglich, auf Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (z.B. Gully im Keller) verzichten - das ist der beste Rückstauschutz!
Informieren Sie sich, wie Sie Ihr Haus gegen Wasser schützen können, z. B. durch mobile Schutzelemente für Türen und Fenster.
Welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind, klären Sie mit einem Fachmann (Architekt, Statiker, Entwässerungsplaner/Sanitärfachbetrieb).
Rückstauschutz
Angepasste Gebäudenutzung
Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen
Keine hochwertigen Möbel, Hausrat und technische Geräte im Keller lagern.
Heizung, Waschmaschine etc. hochwasserfrei aufstellen.
Keine Lagerung von losen Gebinden mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Lacke, Lösungsmittel) im Keller oder Garagen.
Möbel und Geräte in gefährdeten Bereichen leicht transportierbar aufstellen.
Keine hochwertigen Gegenstände und Gefahrstoffe in der Garage lagern.
Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten: