HopfenfestGallimarktFreibadMuseumStadtbibliothekStorch

 
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Standesamt

Herzlich willkommen auf der Seite des Standesamtes Mainburg. Hier finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen aber auch die wichtigsten Informationen zu Trauungen und zu Trausamstagen. 

 

Eheschließungen sind Mo. bis Fr. während den üblichen Dienstzeiten sowie zu den unten aufgeführten Samstag möglich.

 

 

 

Trausamstage

 

Trausamstage 2026

 

  • 13. Juni 2026

     

  • 20. Juni 2026

     

  • 18. Juli 2026

     

  • 01. August 2026

     

  • 19. September 2026

     

  • 17. Oktober 2026

     

  • 21. November 2026

     

  • 12. Dezember 2026

 

Trausamstage 2027
  • 23. Januar 2027

     

  • 20. Februar 2027

     

  • 20. März 2027

     

  • 24. April 2027

     

  • 22. Mai 2027

     

  • 26. Juni 2027

     

  • 24. Juli 2027

     

  • 21. August 2027

     

  • 25. September 2027

     

  • 23. Oktober 2027

     

  • 20. November 2027

     

  • 11. Dezember 2027

 

Wichtige Informationen zu Trauungen

 

 

Kirchenaustritt
von Erwachsenen

 

Um aus Ihrer Kirche, Religions- oder weltanschaulichen Gemeinschaft auszutreten, melden Sie sich telefonisch zur Terminvergabe. Ihre Austrittserklärung ist sofort wirksam, wenn sie entgegengenommen wurde.

Wenn Sie Ihren Kirchenaustritt nicht persönlich erklären wollen, können Sie das auch schriftlich machen. Dafür muss Ihre Unterschrift von einem Notariat beglaubigt werden. Ihr Austritt ist dann wirksam, sobald die Erklärung bei uns eintrifft.
Ab dem darauf folgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.

 

Diese Dokumente brauchen Sie:

 

  • Persönlicher Austritt:
    Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Schriftlicher Austritt:
    schriftliche, notariell beglaubigte Austrittserklärung

 

Kirchenaustritt von Kindern und Jugendlichen

 

Ab dem 14. Geburtstag müssen Jugendliche die Erklärung zum Austritt selbst abgeben. Sie brauchen dafür keine Zustimmung eines Erwachsenen.

Für Kinder unter 12 Jahren müssen ihre Sorgeberechtigten den Austritt erklären.
Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren muss das Kind zusätzlich selbst zustimmen.

 

Diese Dokumente brauchen Sie:

 

  • eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes

  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht (falls zutreffend)

 

Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 35.- € pro Person. Bezahlen können Sie bar oder mit EC-Karte.

 

Urkunden beantragen

Sie können Ihre Urkunde online bestellen. 

www.mainburg.de > Service > Online Service > Standesamt 

 

Die Urkunde wird Ihnen per Post zugesendet.

 

Die Gebühr beträgt 12.- € je Urkunde.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln. Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Mainburg und verursacht unter Umständen höhere Kosten.

 

Vaterschaft anerkennen

Im deutschen Recht ist eine Vaterschaftsanerkennung nur gültig, wenn die Mutter ihr zustimmt. Deshalb müssen für eine Vaterschaftsanerkennung beide Elternteile persönlich bei uns vorsprechen. Am besten ist dafür ein gemeinsamer Termin der Eltern geeignet.

 

Diese Dokumente brauchen Sie:

 

- Geburtsurkunde beider Elternteile

- gültige Ausweisdokumente  beider Elternteile

 

wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes erfolgt: Vorlage Mutterpass

 

Wichtig!

Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen, sind dafür Jugendämter zuständig.

 

Änderung Geschlechtseintrag nach dem SBGG
  • Die Änderungsabsicht muss drei Monate vor der Abgabe der Erklärung angemeldet werden 

     

  • Die Anmeldung wird am 01. August 2024 erstmals möglich sein. Dies kann sowohl mündlich zur Niederschrift als auch schriftlich formlos erfolgen. 

     

  • Die Anmeldung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei welchem auch die Erklärung abgegeben werden soll 

     

  • Die Erklärung wird wirksam mit Entgegennahme des Geburtsstandesamts

 

 

Hier finden Sie ein Formular zur schriftlichen Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen einer volljährigen und geschäftsfähigen Person

 

 

Minderjährige Personen bis zum 14 Lebensjahr 

 

  • Die Erklärung muss allein durch die sorgeberechtigten Personen abgegeben werden (bei alleinigen Sorgerecht muss ein Nachweis vorgelegt werden).

     

  • Die minderjährige Person selbst muss jedoch bei der Abgabe der Erklärung vor dem Standesamt anwesend sein.

 

 

Minderjährige Person ab dem 14. Lebensjahr 

 

  • Die Erklärung muss selbst abgegeben werden. 

     

  • Die sorgeberechtigen Elternteile müssen der Erklärung zustimmen (bei alleinigen Sorgerecht muss ein Nachweis vorgelegt werden). 

     

  • Die Zustimmung der Sorgeberechtigen können grundsätzlich -unter Beachtung des Kindeswohls- durch das Familiengericht ersetzt werden. 

 

 

Sperrfrist 

 

  • Eine erneute Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen kann erst nach einem Jahr seit der letzten Änderung erfolgen. 

     

  • Eine erneute Anmeldung ist erforderlich. Auch dabei gilt es, die Anmeldefrist von drei Monaten, bis zur Abgabe der erneuten Erklärung, einzuhalten. 

 

 

Mitzubringende Unterlagen

 

  • gültiges Ausweisdokument

     

  • Geburtsurkunde und

     

  • ggf. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

     

bei ausl. Staatsangehörigkeit informieren Sie sich bitte vorab beim Standesamt ob zusätzliche Unterlagen notwendig sind.

 


 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 

Tel. 08751 / 704-415 

 

sowie unter 

 

 
 Schnellnavigation
Notruf Telefon Plan Suche

 

 
 
Startseite     Kontakt     Login     Impressum     Datenschutz