Standesamt
Herzlich willkommen auf der Seite des Standesamtes Mainburg. Hier finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen aber auch die wichtigsten Informationen zu Trauungen und zu Trausamstagen.
Trausamstage
Trausamstage 2023
- 21. Januar 2023
- 18. Februar 2023
- 18. März 2023
- 22. April 2023
- 20. Mai 2023
- 17. Juni 2023
- 01. Juli 2023
- 29. Juli 2023
- 19. August 2023
- 16. September 2023
- 23. September 2023
- 21. Oktober 2023
- 18. November 2023
- 16. Dezember 2023
Wichtige Informationen zu Trauungen
Kirchenaustritt
von Erwachsenen
Um aus Ihrer Kirche, Religions- oder weltanschaulichen Gemeinschaft auszutreten, melden Sie sich telefonisch zur Terminvergabe. Ihre Austrittserklärung ist sofort wirksam, wenn sie entgegengenommen wurde.
Wenn Sie Ihren Kirchenaustritt nicht persönlich erklären wollen, können Sie das auch schriftlich machen. Dafür muss Ihre Unterschrift von einem Notariat beglaubigt werden. Ihr Austritt ist dann wirksam, sobald die Erklärung bei uns eintrifft.
Ab dem darauf folgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Diese Dokumente brauchen Sie:
- Persönlicher Austritt:
Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass - Schriftlicher Austritt:
schriftliche, notariell beglaubigte Austrittserklärung
Kirchenaustritt von Kindern und Jugendlichen
Ab dem 14. Geburtstag müssen Jugendliche die Erklärung zum Austritt selbst abgeben. Sie brauchen dafür keine Zustimmung eines Erwachsenen.
Für Kinder unter 12 Jahren müssen ihre Sorgeberechtigten den Austritt erklären.
Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren muss das Kind zusätzlich selbst zustimmen.
Diese Dokumente brauchen Sie:
- eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht (falls zutreffend)
Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 35.- € pro Person. Bezahlen können Sie bar oder mit EC-Karte.
Urkunden beantragen
Sie können Ihre Urkunde online bestellen.
www.mainburg.de > Service > Online Service > Standesamt
Die Urkunde wird Ihnen per Post zugesendet.
Die Gebühr beträgt 12.- € je Urkunde.
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln. Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Mainburg und verursacht unter Umständen höhere Kosten.
Vaterschaft anerkennen
Im deutschen Recht ist eine Vaterschaftsanerkennung nur gültig, wenn die Mutter ihr zustimmt. Deshalb müssen für eine Vaterschaftsanerkennung beide Elternteile persönlich bei uns vorsprechen. Am besten ist dafür ein gemeinsamer Termin der Eltern geeignet.
Diese Dokumente brauchen Sie:
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- gültige Ausweisdokumente beider Elternteile
wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes erfolgt: Vorlage Mutterpass
Wichtig!
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen, sind dafür Jugendämter zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Tel. 08751 / 704-415
sowie unter