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Hundehaltung

Wir wollen Sie hier auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen.

 

Allgemeine Hinweise
  • Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
  • Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Auch auf die Vorschriften der AVV zu § 28 StVO wird vorsorglich hingewiesen, wonach Hunde auf Straßen mit starker Verkehrslage an der Leine geführt werden müssen. Ferner ist es verboten, Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 Bay. Jagdgesetz).
  • Auf Kinderspielplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
  • Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Während der Vegetationszeit gilt diese Vorschrift auch für Wiesen und Felder. Die Hundekotbeutel sind nach Möglichkeit zu Hause über die Restmülltonne zu entsorgen.
  • Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

 

Für Kampfhunde/gefährliche Hunde im rechtlichen Sinne gelten weitergehende Regelungen. 

 

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen.

Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich.

 

Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden.

 

Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Stadt und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Hundesteuer

Jeder Hundebesitzer, der einen über vier Monate alten Hund im Mainburger Stadtgebiet hält oder neu aufnimmt, ist unter Berücksichtigung der geltenden Hundesteuersatzung verpflichtet, seinen Hund zur Hundesteuer anzumelden.

 

Stadt Mainburg - Anmeldung eines Hundes (PDF-Download)

 

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

 

Fälligkeit der Hundesteuer

 

Die Steuerschuld wird einen Monat nach Zustellung des Abgabenbescheids fällig.

Der Hundebesitzer muss den Hund unverzüglich bei der Stadt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder gestorben ist oder wenn der Halter aus der Stadt weggezogen ist.

 

Stadt Mainburg - Abmeldung eines Hundes (PDF-Download)

Hundesteuermarke

Für jeden Hund wird bei der Anmeldung eine Steuermarke ausgegeben. Diese erhalten Sie zusammen mit dem Steuerbescheid per Post. Die Steuermarke dient als Nachweis bei Kontrollen. Außerdem erleichtert die Marke das Auffinden des Hundehalters, wenn ein Tier entlaufen sein sollte.

Hundeführerschein

Sachkunde des Hundehalters, Sozialverträglichkeit und Ausbildung des Hundes bilden die drei Säulen des Hundeführerscheins, der ein Befähigungsnachweis für die Hundehaltung ist. Der Hundeführerschein soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt oder bei einer Hundeschule in Ihrer Nähe.

Hundestationen – Hundekotbeutel

Bitte entsorgen Sie die Hundebeutel in den dafür vorgesehenen Mülleimern. Rechtlich gesehen ist die Verunreinigung durch Hundekot verboten und kann mit Geldbuße belegt werden. § 3 Abs. 2 (b) der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen besagt, dass es insbesondere verboten ist, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € belegt werden.

 

 

Was mache ich nach einem Vorfall mit einem Hund?

Formblatt ausfüllen und beim Ordnungsamt der Stadt Mainburg abgeben.

 

Formblatt Vorfall mit Hund
 

 

 

Haben Sie noch Fragen?

 

Ihre Ansprechpartner im Überblick:

 

Fragen bezüglich Hundesteuer

 

Steuerverwaltung

 

Johanna Roth 

Tel: 08751 704-202

Fax: 08751 704-906

E-Mail:

 

Fragen zur Hundehaltung/Vorfall mit einem Hund

 

Ordnungsamt

 

Claudia Hausler

Tel: 08751 704-150

Fax: 08751 704-903

E-Mail:

 
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