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Gartenwasserzähler

 

Für die Erstellung der Jahresabrechnung der Kanalgebühr 2025 ist die Ablesung der Zwischenzähler (Gartenwasserzähler) erforderlich.

 

Bitte geben Sie den Zählerstand erst nach Zusendung des Ableseschreibens ein, um Mehrarbeit auf allen Seiten (auch Ihrer) zu vermeiden.

Nach Erhalt können Sie den Zählerstand im Folgenden erfassen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

 

Kathrin Fankhauser

Finanzverwaltung

Poststraße 2a, 2. OG
84048 Mainburg
 

Tel. (08751) 704-206 

eMail:

 

 

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