Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Schöffen
Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 findet im Jahr 2018 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind.
Ein Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste, sowie weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Stadt Mainburg (www.mainburg.de) vorhanden.
Bitte schicken Sie Ihre Vorschläge bis 22.03.2018 schriftlich an die Stadt Mainburg oder wenden Sie sich persönlich an:
Stadt Mainburg, Hauptamt, Marktplatz 1-4, 84048 Mainburg
Telefon: 08751/704-414 (Frau Weiß) - Telefax 08751/704-903
email:
Mainburg, den 05.02.2018
Stadt Mainburg
gez.
Reiser Josef
1.Bürgermeister
- Vorschlag / Bewerbung für die Wahl der Schöffen für die Kalenderjahre 2019 – 2023 - Das Anmeldeformular für die Schöffenwahl ist bis zum 22.03.2018 schriftlich an die Stadt Mainburg zu senden.