Wahlen 2023
Bekanntmachungen zu Wahlen 2023
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21. 03. 2023 | Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilungen von persönlichen Daten aus dem Melderegister | [Bekanntmachung über...] (103kB) (bereitgestellt am: 21.03.2023) |
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Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Schöffen
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 findet im Jahr 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind.
Ein Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste, sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/), sowie im Bürgerbüro der Stadt Mainburg oder hier zum Download:
- Bewerbungs-/Vorschlagsformular Schöffenwahl 2023
- Merkblatt für Schöffen
- Broschüre zum Download unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
- Auszug Schöffenbekanntmachung Schöffenwahl 2023
- Schöffenbekanntmachung Schöffenwahl 2023
Bitte schicken Sie Ihr Bewerbung bzw. Vorschläge bis spätestens 3. März 2023 schriftlich an die Stadt Mainburg
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Weiß:
Stadt Mainburg, Hauptamt, Marktplatz 1-4, 84048 Mainburg
Telefon: 08751/704-151 - Telefax 08751/704-903
Email:
Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Jugendschöffen
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 findet im Jahr 2023 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder Personen vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind.
Das Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen, sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Kelheim, sowie im Bürgerbüro der Stadt Mainburg oder hier zum Download:
- Bewerbungs-/Vorschlagsformular Jugendschöffenwahl 2023
- Merkblatt für Schöffen
- Broschüre zum Download unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
- Auszug Schöffenbekanntmachung Schöffenwahl 2023
- Schöffenbekanntmachung Schöffenwahl 2023
Bitte schicken Sie Ihr Bewerbung bzw. Vorschläge bis spätestens 3. März 2023 schriftlich an die Stadt Mainburg.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Weiß:
Stadt Mainburg, Hauptamt, Marktplatz 1-4, 84048 Mainburg
Telefon: 08751/704-151 - Telefax 08751/704-903
Email:
Landtagswahl Bayern am 8. Oktober 2023