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Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen sind nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) dem Sachgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung anzuzeigen. Hier finden Sie Informationen, Formulare und Kontaktdaten rund um das Thema Veranstaltungen.

 

Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn diese für jedermann zugänglich ist (also nicht für geschlossene Gesellschaften). Es kommt aber nicht darauf an, ob Eintritt verlangt wird.

 

Soweit dies für einen geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltung notwendig erscheint, setzt die Stadt Mainburg die erforderlichen Auflagen fest, wie beispielsweise das Veranstaltungsende, Anzahl der Toiletten, die Anordnung von Ordnungs- und Sanitätsdienst sowie zum Brand- und Lärmschutz.

 

Anzeige- und Erlaubnispflichtige Veranstaltungen 

 

 vorübergehende Gaststättenerlaubnis gem. § 12 GastG

 

Weitere Hinweise zu Veranstaltungen

 

 

Weiteren Fragen können Sie gerne unter folgenden Kontaktdaten stellen:

 

Öffentliche Sicherheit und Ordnung 

 

 Telefon   08751 704-414

 Fax  08751 704-903

 E-Mail  

 

Bürgerbüro 

 

 Telefon   08751 704-411

 Fax  08751 704-901

 E-Mail  

 

 
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