Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen sind nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) dem Sachgebiet für öffentliche Sicherheit und Ordnung anzuzeigen. Hier finden Sie Informationen, Formulare und Kontaktdaten rund um das Thema Veranstaltungen.
Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn diese für jedermann zugänglich ist (also nicht für geschlossene Gesellschaften). Es kommt aber nicht darauf an, ob Eintritt verlangt wird.
Soweit dies für einen geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltung notwendig erscheint, setzt die Stadt Mainburg die erforderlichen Auflagen fest, wie beispielsweise das Veranstaltungsende, Anzahl der Toiletten, die Anordnung von Ordnungs- und Sanitätsdienst sowie zum Brand- und Lärmschutz.
Anzeige- und Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Anzeigepflichtig
Öffentliche Veranstaltungen sind mindestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige von größeren oder erstmaligen Veranstaltungen soll sechs Wochen vorher erfolgen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
Erlaubnispflichtig
Die Veranstaltung bedarf der Erlaubnis, wenn
die oben genannte Anzeige nicht fristgemäß erstattet wird,
es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt (hier ist dann das Landratsamt Kelheim zuständig),
diese außerhalb von Räumen stattfindet, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind und mehr als 1.000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen.
Bitte beachten Sie die Hinweise der Anlage 1 des Formulars.
vorübergehende Gaststättenerlaubnis gem. § 12 GastG
Werden alkoholische Getränke verkauft, ist zusätzlich eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erforderlich. Diese können Sie zusammen mit der Anzeige/Antrag auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass immer eine Preisliste mit allen Getränken (Alkoholfrei und Alkoholische) - sowie Speisen - beigefügt werden muss.
Hier finden Sie eine Musterpreisliste
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Stadt Mainburg wenden.
Weitere Hinweise zu Veranstaltungen
Beachten Sie bei jeder Veranstaltung unsere Brandschutzcheckliste für Volksfeste, Märkte, Ausstellungen und Veranstaltungen in der Stadt Mainburg
Hier finden Sie einen Leitfaden für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei
Bei Durchführung eines Osterfeuer/Brauchtumsfeuer (Sonnwendfeiern) sind ergänzende Vorgaben zu beachten. Hier finden Sie ein Merkblatt mit allen Informationen.
Die Aufstellung Fliegender Bauten (z. B. Zelte über 75 qm, Bühnen über 100 qm etc.) ist vom Veranstalter bei der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Kelheim anzuzeigen.
bei größeren Veranstaltungen oder wenn es die Art der Veranstaltung erfordert, ist ein Sicherheitskonzept vom Veranstalter beim Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzulegen.
Das Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung behält sich vor, bei jeder öffentlichen Vergnügung eine sicherheitsrechtliche Abnahme am Veranstaltungsort durchzuführen.
Wenn Sie mit Plakaten auf Ihre Veranstaltung aufmerksam machen möchten, wenden Sie sich bitte an
Frau Meinzer
Verkehrswesen
08751 704-324
08751 704-905
Weiteren Fragen können Sie gerne unter folgenden Kontaktdaten stellen:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08751 704-414
08751 704-903
Bürgerbüro
08751 704-411
08751 704-901