Steuern und Beiträge

Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Gemeinden nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Gemeinden erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.


Die Stadt Mainburg erhebt folgende Abgaben:

  • Grundsteuer A: Hebesatz 420 %

  • Grundsteuer B: Hebesatz 420 %

  • Gewerbesteuer: Hebesatz 380 %

  • Hundesteuer: für jeden Hund 40,00 € pro Jahr, für jeden Kampfhund 500,00 € pro Jahr

  • Kanalgebühr: ab 2023 pro cbm 3,82 Euro

  • Niederschlagswassergebühr: ab 2023 pro qm 0,45 Euro


Weiterführende Links