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Richtlinien zur Verleihung des Umweltpreises der Stadt Mainburg

vom 27.05.2025

 

Präambel

 

A) Die Stadt Mainburg vergibt jährlich einen Umweltpreis für herausragende Leistungen oder vorbildliches Verhalten im Bereich des Natur- und Umweltschutzes sowie der Nachhaltigkeit innerhalb der Stadt. Der Preis ist mit 1.000 € dotiert. Die Jury, die in den Richtlinien benannt wird, trifft die Entscheidung über die Vergabe des Preises. Die Verwaltung unterbreitet hierzu dem zuständigen Gremium bzw. der Jury einen Vorschlag.

 

B) Die Finanzierung des Preises erfolgt zur Hälfte über den Stadthaushalt und zur anderen Hälfte durch Sponsoren, wie etwa lokale Unternehmen, Banken oder Umweltorganisationen.

 

C) Mit der Auszeichnung sollen beispielhafte Leistungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes sowie der Nachhaltigkeit gewürdigt, der Öffentlichkeit präsentiert und bekannt gemacht werden. Gleichzeitig soll das Interesse der Bevölkerung für den Natur- und Umweltschutz geweckt und ein Anreiz zur Nachahmung geschaffen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen motiviert werden, durch eigene Initiativen aktiv zum Natur- und Umweltschutz beizutragen.

 

 

 

§ 1 Veranstalter

 

  1. Zur Förderung des aktiven Natur- und Umweltschutzes schreibt die Stadt Mainburg jährlich einen Umweltpreis aus.

  2. Der Umweltpreis ist mit 1.000 € dotiert und wird jedes Jahr vergeben.

  3. Die Finanzierung des Preisgeldes erfolgt zur Hälfte durch Sponsoren.

 

§ 2 Wettbewerbsbereich

 

  1. Eingereicht werden können Beiträge aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Gewässerschutz, Biotop- und Artenschutz, Bodenschutz, Klimaschutz und Energieeinsparung.

  2. Eine Fokussierung auf bestimmte Themen innerhalb der genannten Bereiche ist möglich. In diesem Fall wird ein entsprechendes Thema als Schwerpunkt festgelegt und ausgeschrieben.

 

§ 3 Teilnahmeberechtigung

 

  1. Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Verbände, Unternehmen, Privatpersonen, Interessengruppen, Schulen und Jugendgruppen, die umweltfreundliche Maßnahmen oder Projekte durchgeführt haben, die innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossen wurden. Langjähriges, intensives Engagement zu einem Thema, das einen Bezug zum Jahr der Vergabe hat, kann ebenfalls prämiert werden. Der Sitz der Antragsteller muss nicht zwingend in Mainburg liegen, jedoch muss das Engagement oder das Projekt im Stadtgebiet Mainburg durchgeführt worden sein. Projekte können auch erneut eingereicht werden, wenn sie zuvor nicht prämiert wurden.

  2. Bedienstete der Verwaltung sowie Mitglieder der politischen Gremien sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

§ 4 Wettbewerbsunterlagen

 

  1. Die Teilnahme muss schriftlich angemeldet werden. Es sind eine kurze Beschreibung des Vorhabens oder der Maßnahme sowie eine Darstellung der relevanten Auswirkungen auf den Natur- und Umweltschutz beizufügen.

  2. Zur Erleichterung der Beurteilung können Fotos, Prospekte, Skizzen, Zeitungsberichte und weitere Materialien eingereicht werden.

  3. Die Wettbewerbsunterlagen können von der Person eingereicht werden, die die Leistung erbracht hat, oder von Dritten, sofern der Leistungserbringer zustimmt. 

 

§ 5 Abgabetermin

 

Die Beiträge müssen bis spätestens 30. Oktober eines jeden Jahres bei der Stadtverwaltung eingereicht werden und sollen in der ersten Sitzung des Stadtrates im darauf folgenden Jahr verliehen werden.

 

§ 6 Preisgericht

 

  1. Über die Vergabe des Preises entscheidet der Stadtrat. Eine Jury, die sich aus dem ersten Bürgermeister, dem/den Stadtratsreferenten für Naturschutz und Umweltschutz, zwei weiteren Mitgliedern des Stadtrats, zwei Mitgliedern der Verwaltung und einem Vertreter des Sponsors zusammensetzt, schlägt die Preisträger vor.

  2. Zur Beratung können gegebenenfalls Vertreter der örtlichen Naturschutzverbände, Naturschutzvereine, der Landwirtschaft, der Jägerschaft, des Obst- und Gartenbauvereins, des Fischereivereins und des Alpenvereins hinzugezogen werden.

  3. Ein Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit. Die Entscheidung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Rechtsweges.

  4. Die Jury kann von der Vergabe des Preises absehen, wenn keine preiswürdigen Leistungen bekannt geworden sind. Bei mehreren preiswürdigen Leistungen kann der Preis geteilt werden.

 

 

 

Mainburg, den 05.06.2025

 

 

Helmut Fichtner
Erster Bürgermeister