Bundestagswahl: Recht auf Einsicht in Wählerverzeichnis
Die Bekanntmachung der Stadt Mainburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung eines Wahlscheins für die Wahl des Bundestags am 23.02.2025 ist im Rathaus, Bürgerbüro – Zi.Nr. 0.03, 84048 Mainburg, Marktplatz 1, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht niedergelegt. Sie wird zusätzlich auf der Homepage der Stadt Mainburg unter www.mainburg.de >> Aktuelles >> Bekanntmachungen, sowie unter Wahlen 2025 und an der Amtstafel am Rathaus veröffentlicht.