Reinhaltungs- und Reinigungsverpflichtung von öffentlichen Straßen
Die Stadt Mainburg erinnert an die allgemeine Reinhaltungs- und Reinigungsverpflichtung von öffentlichen Straßen
Aus aktuellem Anlass erinnert die Stadt an die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Danach müssen die Eigentümer von bebauten und auch unbebauten Grundstücken grundsätzlich die angrenzende Straße bis zur Fahrbahnmitte sowie den Gehsteig oder Gehweg zwischen ihren Grundstücksgrenzen auf eigene Kosten reinigen. Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. Schmutz und Unrat jeder Art (z. B. Fallobst, Wildwuchs, Laub u. ä.) müssen, unabhängig vom etwaigen Verursacher, entfernt werden. Genauso ist das Unkraut, welches aus den Fugen der Bordsteine wächst, vom Reinigungspflichtigen zu entfernen.
Außerdem weist die Stadt Mainburg auf den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen hin. Der Rückschnitt ist besonders wichtig, wenn durch Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigt oder verhindert wird. Insbesondere gilt dies für Kreuzungen, Einmündungen und Gehwege. Gefährden Bäume und Sträucher, die aus Privatgrundstücken herausragen, die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum, dann trägt der Grundstückseigentümer bei möglichen Unfällen eine Mitschuld. Gerade bei nasser Witterung können tiefhängende Äste und Zweige den Verkehr erheblich behindern. Daneben sollten Besitzer von Waldgrundstücken überprüfen, ob Äste auf öffentliche Wege überhängen. Diese müssen, soweit noch nicht geschehen, nach Art. 29 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz auf die Grenze zurückgeschnitten werden.
Es wird auf die einzuhaltenden Lichtraumprofile hingewiesen (siehe Grafik). Auch Mieter, Pächter oder sonstige zur Nutzung Berechtigten sind vom Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtung hinzuweisen. Vom Verbot des Naturschutzgesetzes in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. sind die Eigentümer in diesem Falle befreit.
Städtischer Bauhof setzt auf Unkrautbekämpfung mit Heißwasser
Der städtische Bauhof setzt bei der Unkrautbekämpfung auf Gehwegen, an Bordsteinkanten und auf städtischen Parkplatzflächen, sowie bei der Reinigung von Sitzbänken auf ein thermisches Heißwasserverfahren. Die Methode wird bereits seit 2024 eingesetzt und kommt vollständig ohne chemische Pflanzenschutzmittel aus.
Immer wieder werden die Mitarbeiter des Bauhofs von Bürgerinnen und Bürgern gefragt, ob bei der Reinigung der Bordsteine oder der Unkrautbekämpfung Chemikalien verwendet werden. Die Antwort lautet: Nein. Stattdessen wird nahezu kochendes Wasser mit einem speziellen Fahrzeug direkt auf die Pflanzen aufgebracht. Durch die hohe Temperatur wird das Eiweiß in den Pflanzen zerstört, wodurch sie einschließlich ihrer Wurzeln absterben. So können Löwenzahn, Moos, Gräser und andere unerwünschte Pflanzen wirksam entfernt werden – ganz ohne den Einsatz von Chemikalien.
Damit die Wirkung langfristig erhalten bleibt, muss die Behandlung je nach Bewuchs bis zu fünfmal im Jahr wiederholt werden. Das Verfahren ermöglicht eine nachhaltige Pflege der städtischen Flächen und kann weitgehend unabhängig von den Witterungsbedingungen durchgeführt werden.
Bei Fragen steht die Stadtverwaltung (Tel. 08751 704 -414 oder -324) gerne zur Verfügung. Die Verordnung findet sich auf der Internetseite der Stadt Mainburg unter www.mainburg.de > Rathaus & Verwaltung > Ortsrecht > Verordnungen > Reinigungs- und Sicherungsverordnung.