Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet nutzen:

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Stadt Mainburg informiert über attraktive Förderoptionen für Eigentümer

Die Stadt Mainburg weist auf eine wichtige Möglichkeit für Eigentümerinnen und Eigentümer im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet hin: Unter bestimmten Voraussetzungen können Baukosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich begünstigt abgeschrieben werden.

 

Grundlage hierfür sind die Regelungen der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude innerhalb des Sanierungsgebiets befindet und die geplanten Maßnahmen den Zielen der städtischen Sanierungssatzung sowie dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) entsprechen.

 

Begünstigte Maßnahmen

Steuerlich begünstigt werden Maßnahmen, die Missstände und bauliche Mängel beheben. Dazu zählen beispielsweise energetische Sanierungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudequalität, die Fassadengestaltungen oder Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches. Nicht begünstigt sind reine Schönheitsreparaturen oder Maßnahmen, die ausschließlich der wirtschaftlichen Optimierung dienen.

 

Bescheinigung der Stadt erforderlich

Um die steuerlichen Vorteile beim Finanzamt geltend machen zu können, ist eine Bescheinigung der Stadt Mainburg notwendig. Diese wird nur ausgestellt, wenn vor Beginn der Baumaßnahme eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen wurde. Zu beachten ist, dass Maßnahmen, die bereits begonnen wurden nicht nachträglich berücksichtigt werden können. 

 

Ablauf des Verfahrens
  1. Planung der Maßnahme und Abstimmung mit dem Stadtbauamt
    Eigentümer reichen die erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Mainburg ein.

  2. Prüfung durch den Sanierungsbeauftragten
    Ein externes Fachbüro bewertet, ob die Maßnahme den Sanierungszielen entspricht.

  3. Abschluss der Modernisierungsvereinbarung
    Erst nach Gegenzeichnung darf mit der Baumaßnahme begonnen werden.

  4. Durchführung und Abschluss der Arbeiten

  5. Prüfung und Ausstellung der Bescheinigung
    Nach erfolgreicher Umsetzung wird die Bescheinigung für das Finanzamt erteilt.

 

Die abschließende steuerliche Bewertung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt. Auf diese Entscheidung hat die Stadt Mainburg keinen Einfluss.

 

 

Fristen und Nachweise beachten

Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Maßnahme gestellt werden. Voraussetzung sind vollständige und prüffähige Unterlagen, ganz besonders Originalrechnungen und eine nachvollziehbare Kostenaufstellung. Da steuerliche Auswirkungen stets individuell sind, empfiehlt die Stadt Mainburg eine frühzeitige Abstimmung mit einem  Steuerberater.

 

Ansprechpartner bei der Stadt Mainburg:

Die Stadt Mainburg freut sich, dass bereits erste Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden und hofft auf eine rege Nutzung dieses Angebots durch weitere Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet. Für Fragen zur Bescheinigung von Maßnahmen durch die Stadt Mainburg steht im Bauamt Herr Markus Sigl unter zur Verfügung.